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Steuerberater
Die Steuerberatung obliegt dem Steuerberater. Er berät in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.
Der Steuerberater ist Freiberufler. Die Berechtigung zur Berufsausübung ist an bestimmte Voraussetzungen bzw. an das Bestehen von Prüfungen gebunden. Die Zulassung und der Tätigkeitsbereich sind im Steuerberatungsgesetz und der dazugehörigen Durchführungsverordnung geregelt. Ist der Steuerberater einmal zugelassen, so kann es seine Tätigkeit selbständig oder im Angestelltenverhältnis ausgeüben. Viele Beratungstätigkeiten gehören zu seinen Aufgaben und dürfen nur von zugelassenen Steuerberatern ausgeführt werden. Steuerberater sind regelmäßig Mitglieder der Steuerberaterkammern unter dem Dach der Bundessteuerberaterkammer. Alle Steuerberaterkammern sind Kammern des öffentlichen Rechts (KdöR).
Das Tätigkeitsfeld des Steuerberaters ist sehr umfassend und weitreichend. Er hat die Aufgabe der Hilfestellung in Steuerangelegenheiten, die Vertretung in finanzgerichtlichen Prozessen und die Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragen. Seine hauptsächliche Arbeit sollte jedoch in der vorausschauenden Beratung für eine optimale Steuergestaltung, der Erstellung von Buchführungen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie der anschließenden Überprüfung von Steuerbescheiden und der Vertretung des Mandanten in Streitfällen mit dem Finanzamt und vor dem Finanzgericht sein. [mehr]
